Der entscheidende Unterschied im B2B-Handel
Beim Kauf von IT- und Netzwerk-Hardware für gewerbliche Zwecke (B2B) gelten grundlegend andere gesetzliche Regeln als beim Verbraucherkauf (B2C). Viele Unternehmer verwechseln die gesetzliche Händler-Gewährleistung mit der freiwilligen Herstellergarantie.
1. Gesetzliche Gewährleistung (§ 437 BGB)
- Dauer im B2B: Gesetzlich und in AGB üblicherweise auf 12 Monate verkürzt (im Vergleich zu 24 Monaten bei Verbrauchern).
- Bedeutung: Haftung des Händlers dafür, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Sachmängeln war.
- Untersuchungspflicht (§ 377 HGB): Kaufleute müssen gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt prüfen und eventuelle Mängel sofort rügen.
2. Freiwillige Herstellergarantie (1 Jahr)
- Dauer: Bei unserem Hardware-Partner Cambium Networks in der Regel 1 Jahr auf Enterprise Access Points.
- Bedeutung: Eine eigenständige Zusage des Herstellers für die einwandfreie Funktion über den gesamten Garantiezeitraum.
- Vorteil: Sollte ein Access Point kurz nach Lieferung einen Defekt aufweisen, wickelt der Hersteller bzw. ITSay den kostenlosen Austausch im Rahmen der Herstellergarantie für Sie ab.
Unser Versprechen bei ITSay
Wir liefern ausschließlich Neuware renommierter Markenhersteller mit voller Herstellergarantie. Im Reklamationsfall übernehmen wir die komplette RMA-Abwicklung für unsere Monitoring-Kunden.
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